Zusammenarbeit

Heute haben wir uns fast schon daran gewöhnt, ein Haus so zu kaufen wie ein Paar Schuhe.
Man geht in den Laden, oder zu einer Firma, spricht über Größe, Stil und sonstige Wünsche, macht vielleicht eine Anzahlung und bekommt das Ergebnis mehr oder weniger schnell geliefert. Einfach, aber auch zufriedenstellend?
Immerhin ist für viele Menschen der Bau eines Hauses die größte Investition ihres Lebens.

Da lohnt es sich schon, genauer zu sehen, wie ein Haus mit einem Architekten gebaut werden kann:

Der klassische Architektenvertrag

Der Bauherr sucht sich einen Architekten seiner Wahl, diskutiert mit ihm seine Vorstellungen und beauftragt ihn schließlich mit der Planung und Betreuung des Bauvorhabens. Als Grundlage für den Vertrag gibt es die Honorarordnung. Ändern sich die geplanten Baukosten während der Planungs- oder Bauzeit, passt sich das Honorar dem problemlos an. Die Verträge mit den einzelnen Baufirmen schließt der Bauherr nach Abstimmung mit dem Architekten.


Diese Vertragsversion hat, wie alles, Vor- und Nachteile:


  • Selbst bei bestem Vertrauensverhältnis bleibt die Vermutung, der Architekt könne Kostensteigerungen nicht so aktiv verhindern wie möglich, da er ja indirekt selbst davon profitiere.
  • Viele Bauherren möchten möglichst frühzeitig feste Kostenschätzungen auf denen sie ihre Finanzierung aufbauen können.
  • Im Falle von Umbauten oder komplexen Planungsprozessen erlaubt diese Variante eine frühzeitige Beauftragung mit einer klaren Definition des vereinbarten Honorars.
  • Zunächst nicht vorhersehbare Planungsänderungen haben keinen Einfluss auf das Vertragsverhältnis.
  • Der Bauherr ist als Vertragspartner der jeweiligen Baufirmen über alle wesentlichen Vertragsdetails informiert und kennt in der Regel die Partner.
  • Bei Ausfall eines Vertragspartners gerät die Zusammenarbeit mit den anderen Firmen nicht in Gefahr.



Gerne bin ich Ihnen behilflich dabei festzustellen, welches Konzept für sie am besten ist.



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